Bei grobem Fehlverhalten oder bei gleichbleibend hohen Fehlzeiten kann die Schule Ordnungsmaßnahmen verhängen.
Dazu gehören z. B.:
- Vorübergehender Ausschluss vom Unterricht
- Androhung der Entlassung aus der Schule
- Entlassung aus der Schule
Bei grobem Fehlverhalten oder bei gleichbleibend hohen Fehlzeiten kann die Schule Ordnungsmaßnahmen verhängen.
Dazu gehören z. B.: