Entschuldigtes Fehlen:
Wenn Sie bei einer Klassenarbeit oder Klausur fehlen, bekommen Sie einen Nachschreibetermin.
Wenn Sie auch am Nachschreibetermin fehlen, kann eine mündliche Feststellungsprüfung durchgeführt werden.
Diese Regelung gilt auch für angekündigte Leistungsüberprüfungen in mündlichen Fächern.

Unentschuldigtes Fehlen:
Wenn Sie bei einer Klassenarbeit oder Klausur fehlen, dann kann das mit der Note „ungenügend“ bewertet werden. Das gilt auch für Nachschreibetermine.
Diese Regelung gilt auch für angekündigte Leistungsüberprüfungen in mündlichen Fächern.

Nicht beurteilbar (n.b.):
Wenn Sie weniger als 50% der Leistungen erbracht haben und wenn Sie mehr als 50% der Unterrichtszeit (entschuldigt) gefehlt haben, dann kann Ihre Leistung als „nicht beurteilbar (n.b.)“ eingestuft werden.
Eine nicht beurteilbare Leistung kann dazu führen, dass Sie keine Zulassung, keine Versetzung oder keinen Abschluss bekommen! Das entscheidet die Klassenkonferenz.