Bei grobem Fehlverhalten oder bei gleichbleibend hohen Fehlzeiten kann die Schule Ordnungsmaßnahmen verhängen.
Dazu gehören z. B.:
- Vorübergehender Ausschluss vom Unterricht
- Androhung der Entlassung aus der Schule
- Entlassung aus der Schule
Aug. 27, 2023
Bei grobem Fehlverhalten oder bei gleichbleibend hohen Fehlzeiten kann die Schule Ordnungsmaßnahmen verhängen.
Dazu gehören z. B.: