Sie haben noch keinen Schulabschluss?
Dann können Sie den Ersten Schulabschluss erwerben.
(alte Bezeichnung: Hauptschulabschluss nach Klasse 9)
Dazu besuchen Sie die Ausbildungsvorbereitung in Vollzeit.
Wir beschulen auch Schüler:innen des Qualifizierungslehrgangs
(Ausbildungsvorbereitung in Teilzeit).
Eine Anmeldung zu diesem Bildungsgang erfolgt über das
Bildungszentrum für Hörgeschädigte (BZH).