Sie haben noch keinen Schulabschluss?

Dann können Sie den Ersten Schulabschluss erwerben.
(alte Bezeichnung: Hauptschulabschluss nach Klasse 9)

Dazu besuchen Sie die Ausbildungsvorbereitung in Vollzeit.

Wir beschulen auch Schüler:innen des Qualifizierungslehrgangs
(Ausbildungsvorbereitung in Teilzeit).
Eine Anmeldung zu diesem Bildungsgang erfolgt über das
 
Bildungszentrum für Hörgeschädigte (BZH).